<%@ Page Language="C#" MasterPageFile="~/z_edv-s_master2parts.master" AutoEventWireup="true" CodeFile="z_edv-s_Login.aspx.cs" Inherits="login" Title="<%$Resources:global,selectpersonal %>" %> Select - AGB

allgemeine
geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Select Personalservice GmbH

(im Folgenden kurz "Select" genannt)

I. Allgemeine Bestimmungen
1. Geltungsbereich

1.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz „AGB“) von Select gelten, soweit nicht ausdrücklich und schriftlich Gegenteiliges vereinbart wurde, ausschließlich.

Nebenabreden, Ergänzungen oder Abänderungen zu diesen AGB bedürfen der Schriftform.

1.2. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende (Geschäfts-) Bedingungen der Vertragspartner von Select gelten auch dann nicht, wenn Select derartigen abweichenden (Geschäfts-) Bedingungen nicht ausdrücklich widerspricht. In diesem Sinne gelten insbesondere auch Vertragserfüllungshandlungen durch Select nicht als Zustimmung zu von diesen AGB abweichenden (Geschäfts-) Bedingungen der Vertragspartner.

1.3. Sollte eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit dieser AGB im Übrigen nicht berührt. In diesem Fall ist der jeweilige Vertragspartner verpflichtet, im Einvernehmen mit Select die unwirksame Regelung durch eine solche zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt und rechtlich zulässig ist.

1.4. Sämtliche, in diesen AGB verwendeten Begriffe und Definitionen richten sich nach den relevanten, österreichischen Gesetzen in der jeweils geltenden Fassung, insbesondere nach dem AWG i.d.j.g.F.

2. Angebot und Annahme

2.1.Angebote von Select sind unverbindlich, freibleibend und erfolgen unter Vorbehalt von Druckfehlern und sonstigen Irrtümern. Verträge mit Select kommen erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung durch Select zustande. Select ist jedoch berechtigt, im Einzelfall auch eine mündliche oder konkludierte Vertragsannahme gelten zu lassen.

2.2. Werden Angebote an Select gerichtet, so ist der Anbietende daran dreißig Tage ab Zugang des Angebotes gebunden.

3. Kostenvoranschläge, Kostenüberschreitungen, Auftragsänderungen und Zusatzaufträge

3.1. Kostenvoranschläge werden von Select nach bestem Fachwissen erstellt. Select leistet jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit und die Vollständigkeit ihrer Kostenvoranschläge.

3.2. Im Falle von Kostenerhöhungen von über 10 % des veranschlagten Gesamtpreises ist der Vertragspartner von Select unverzüglich auf diesen Umstand hinzuweisen. Geht Select innerhalb von drei Tagen ab Verständigung des Vertragspartners über derartige Kostenerhöhungen ein Schreiben oder eine mündliche Mitteilung des Vertragspartners zu, in dem sich der Vertragspartner mit der ihm bekannt gegebenen Kostenerhöhung nicht einverstanden erklärt, ist Select berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Vertragspartner ist in diesem Falle verpflichtet, Select die ihr tatsächlich entstandenen Aufwendungen in vollem Umfang zu ersetzen. Geht Select innerhalb von drei Tagen ab Verständigung des Vertragspartners über die Kostenerhöhung kein Schreiben oder mündliche Mitteilung des Vertragspartners zu, in dem sich der Vertragspartner mit der ihm bekannt gegebenen Kostenerhöhung nicht einverstanden erklärt, gelten die dem Vertragspartner bekannt gegebenen Kostenerhöhungen als genehmigt.

3.3. Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge können von Select ohne weiteres zu angemessenen Preise in Rechnung gestellt werden.

4. Preise

4.1. Sämtliche für die von Select zu erbringenden Leistungen von Select genannten oder mit Select vereinbarten Preise entsprechen der jeweils aktuellen Kalkulationssituation und verstehen sich grundsätzlich inklusive aller im Zeitpunkt der Bekanntgabe durch Select oder des Vertragsschlusses existierenden Steuern, Gebühren und Abgaben, jedoch exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.

4.2. Select ist berechtigt, die vereinbarten Preise bei von ihr nicht beeinflussbaren Änderungen der ihrer Kalkulation zugrunde liegenden Kostengrundlagen, vor allem bei Änderung von Lohnkosten aufgrund Kollektivvertragsänderungen oder aufgrund innerbetrieblicher Vereinbarungen oder bei Änderung von anderen, mit der Leistungserbringung in Zusammenhang stehenden Kosten, im Umfang dieser Änderungen anzuheben.

4.3. Die Änderung des Preises tritt mit dem 1. des Monats in Kraft, in dem jeweils eine Änderung eines oder mehrerer der oben genannten Faktoren erfolgt ist. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftraggeber rechtzeitig schriftlich von einer derartigen Änderung zu unterreichten.

4.4. Ferner wird ausdrücklich die Wertbeständigkeit der Forderungen von Select gegenüber dem Vertragspartner vereinbart. Als Maßstab der Berechnung der Wertbeständigkeit dient der vom Österreichischen Statistischen Zentralamt monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes oder ein an seine Stelle tretender Index oder ein sonstiger vergleichbarer Index. Berechnungsbasis für den jeweiligen Vertrag ist die für den Monat des Vertragsabschlusses verlautbarte Indexzahl. Schwankungen der Indexzahl bis ausschließlich 3 % bleiben jedoch unberücksichtigt. Dieser Spielraum ist bei jedem Überschreiten nach unten oder nach oben neu zu berechnen, wobei stets die erste außerhalb des jeweils geltenden Spielraums von 3 % gelegene Indexzahl die Grundlage sowohl für die Neufestsetzung des Forderungsbetrages, als auch für die Berechnung des neuen Spielraums bildet. Die sich so ergebenden Beträge sind auf eine Dezimalstelle aufzurunden. Erfolgt keine Geltendmachung einer aus einer derartigen Indexänderung resultierenden Mehrforderung durch Select, so liegt darin kein schlüssiger Verzicht auf die Wertsicherung. Die sich aus der Wertsicherung ergebenden Ansprüche verjähren in drei Jahren.

4.5. Im Falle der Überlassung gelten die Verkaufspreise für die tatsächlich erbrachten Anwesenheitsstunden der überlassenen Arbeitskraft und werden aufgrund der firmenmäßig bestätigten Stundenaufzeichnungen ab dem Einsatzzeitpunkt verrechnet.

5. Zahlung

5.1. Die Rechnungslegung erfolgt aufgrund der Stundenaufzeichnungen und anderer, von Select oder dem Auftraggeber geführten Aufzeichnungen. Der Vertragspartner kann der erfolgten Abrechnung innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Rechnung schriftlich widersprechen. Erfolgt in dieser Zeit kein Widerspruch, gilt die Abrechnung im Umfang und in der Höhe akzeptiert.

5.2. Die Rechnungen sind binnen 14 Tage ab Rechnungserhalt netto zur Zahlung fällig, sofern nichts anders vereinbart.

5.3. Der Vertragspartner von Select ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht ordnungsgemäßer Erfüllung durch Select zur Gänze, sondern nur hinsichtlich eines angemessenen Teiles zurückzubehalten. Bietet Select dem Vertragspartner eine angemessene Sicherstellung an, so entfällt auch dieses Recht zur teilweisen Zurückbehaltung bzw. Zahlungsverweigerung.

5.4. Eine Aufrechnung durch den Vertragspartner mit Gegenansprüchen, welcher Art immer ist ausgeschlossen, es sei denn diese Gegenansprüche sind rechtskräftig gerichtlich festgestellt oder wurden von Select ausdrücklich schriftlich anerkannt.

5.5. Allfällige dem Vertragspartner von Select gewährte Rabatte stehen unter der aufschiebenden Bedingung der fristgerechten und vollständigen Zahlung.

5.6. Selbst bei (auch unverschuldetem) Zahlungsverzug ist Select berechtigt, 12 % Verzugszinsen pro Monat ab Fälligkeit zu verrechnen. Der Vertragspartner ist weiters bei jedem Zahlungsverzug verpflichtet, Select alle in Zusammenhang mit der Einbringlichmachung offener Rechnungsbeträge entstehenden Kosten, wie insbesondere Mahn-, Inkasso-, Erhebungs-, Auskunfts- und Anwaltskosten, zu ersetzen.

5.7. An Select geleistete Zahlungen sind ohne Rücksicht auf eine gegenteilige Widmung durch den Vertragspartner zuerst auf Kosten, dann auf Zinsen und danach auf die jeweils älteste fällige Forderung von Select anzurechnen.

5.8. Bei Bestehen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit eines Vertragspartners, ist Select berechtigt, jederzeit und zwar auch abweichend von den an sich vereinbarten Zahlungsbedingungen Vorauskasse, Barzahlung, Nachname oder andere Sicherheitsleistungen zu verlangen. Weigert sich der Vertragspartner, Vorauskasse, etc. zu leisten, ist Select berechtigt, ohne weiteres und ohne dass dem Vertragspartner daraus irgendwelche Ersatzansprüche gegen Select erwachsen, vom Vertrag zurückzutreten. Der Vertragspartner ist in diesem Falle verpflichtet, Select die ihr tatsächlich entstandenen Aufwendungen in vollem Umfang zu ersetzen.

5.9. Forderungen gegen Select dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch Select nicht an Dritte abgetreten werden.

6. Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand

6.1. Auf alle Verträge zwischen Select und ihren Kunden ist österreichisches materielles und formelles Recht anzuwenden.

6.2. Für alle Streitigkeiten zwischen Select und ihren Vertragspartnern wird die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in Steyr vereinbart.

II. Besondere Bestimmungen für die Arbeitskräfteüberlassung
7. Tätigkeiten

7.1. Der Auftraggeber führt seine Arbeiten in seinem Namen und unter seiner Regie aus. Select stellt arbeitsbereite Arbeitskräfte zur Verfügung und überlässt diese zum Zwecke der Arbeitsleistung.

7.2. Der Beschäftiger darf die überlassene Arbeitskraft nur zu den mit der Überlasserin vereinbarten Diensten heranziehen. Erbringt die überlassene Arbeitskraft tatsächlich Leistungen einer höherwertigen Qualifikationsstufe, so gilt diese als vertraglich geleistet und (insbesondere) ist diese zu entlohnen sowie zu verrechnen.

Die kleinste Verrechnungseinheit ist ein Arbeitstag entsprechend der kollektivvertraglichen Normalarbeitszeit, auch wenn tatsächlich eine kürzere Einsatzzeit erfolgte.

8. Haftung

8.1. Die überlassenen Arbeitskräfte sich nicht berechtigt, im Namen des Beschäftigers Geld, Wertsachen, Inkasso bzw. vertraglich nicht vereinbarte Verpflichtungen zu übernehmen. Select übernimmt grundsätzlich keine Haftung, falls die überlassene Arbeitskraft mit Geld, Wertpapieren, empfindlichen oder kostbaren Waren zu tun hat oder falls er die ihm von unseren Kunden anvertrauten Gegenstände, Maschinen, Kraftfahrzeuge und Materialien beschädigt. Gegenüber Dritte arbeitet die überlassene Arbeitskraft unter der ausschließlichen Verantwortlichkeit des Kunden. Eine Haftung für überlassene Chauffeure von Motorfahrzeugen sowie Baumaschinenführer bei Unfällen, sei es für Körperverletzungen oder Materialschäden, die unser Kunde, dessen Personal oder Dritte erleiden, ist ausgeschlossen. Es obliegt unserem Kunden, sämtliche erforderlichen Versicherungen abzuschließen, um sich gegen die oben genannten Risiken zu schützen.

8.2. Im Sinne des § 2 in Verbindung mit § 6 AÜG ist der Beschäftiger für die Dauer der Überlassung für die Einhaltung der Arbeitnehmerschutzvorschriften und der Fürsorgepflichten im weitesten Sinne verantwortlich.

Der Beschäftiger erklärt ausdrücklich, dass durch den Einsatz überlassener Arbeitskräfte für die Arbeitnehmer im Beschäftigerbetrieb keine Beeinträchtigung der Lohn- und Arbeitsbedingungen dieser und keine Gefährdung der Arbeitsplätze bewirkt wird.

9. Ausländische Arbeitskräfte
Im Falle der Überlassung ausländischer Arbeitskräfte sichert die Überlasserin zu, dass die Beschäftigung in Übereinstimmung mit den bestehenden gesetzlichen Vorschriften für die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer erfolgt.
10. Auswahlhaftung
Die überlassenen Arbeitskräfte sind arbeitsfähig und arbeitswillig. Die Überlasserin haftet für die sorgfältige Auswahl der diesbezüglich überlassenen Arbeitskräfte, nicht jedoch für die mangelfreie Ausführung der Arbeiten, da die überlassenen Arbeitskräfte für die Dauer der Überlassung als Arbeitnehmer des Beschäftigers anzusehen sind.
11. Direktes Beschäftigungsverhältnis
Der Beschäftiger darf mit einer überlassenen Arbeitskraft binnen eines Jahres, ab dem Ende der tatsächlichen Beschäftigung in seinem Betrieb, ein Arbeitsverhältnis oder die Leistung von Diensten in anderer Form nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Überlasserin vereinbaren. Auch ist es dem Beschäftiger untersagt, die überlassene Arbeitskraft über eine andere Überlasserin zu beschäftigen. Bei Zuwiderhandeln ist Select berechtigt, die damit in Zusammenhang stehenden Kosten und Schäden in Rechnung zu stellen.
12. Geheimhaltung
Ansprüche des Beschäftigers, die insbesondere aus der Verletzung von Geheimhaltungspflichten oder Konkurrenzklauseln insbesondere für die Zeit nach Ende der Beschäftigung im Betrieb des Beschäftigers, aus Patentsachen und Dienstnehmerhaftpflichtangelegenheiten entstehen, sind ausschließlich gegen und mit der überlassenen Arbeitskraft direkt zu führen.
13. Beschäftigungszeitraum / Vertragsdauer

13.1. Als Arbeitsbeginn gilt der vom Auftraggeber in der Auftragsbestätigung genannte Termin, welcher für Auftraggeber und Auftragnehmer bindend ist. Im Falle der Nichtbeschäftigung zu dem angegebenen Termin sind vom Auftraggeber die vereinbarten Stundensätze bis zu einer anderweitigen Beschäftigung zu entrichten, max. bis zur vereinbarten Beschäftigungsdauer.

13.2. Die Vertragsdauer bestimmt sich zunächst nach dem in der Auftragsbestätigung angeführten Zeitraum. Wird das Vertragsverhältnis nach Ablauf dieser Zeit befristet fortgesetzt, gelten auch für diesen Zeitraum die gegenständlichen Geschäftsbedingungen, ebenso bei jeder weiteren befristeten oder unbefristeten Fortsetzung bzw. zeitlich davon losgelösten neuen Auftragserteilung im aktuellen Geschäftsjahr.

14. Arbeitszeit
Der Auftragnehmer und somit auch der Auftraggeber unterliegen den Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes (AZG) sowie dem Arbeitsruhegesetz (ARG).
15. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich daher, bei Erteilung von Anordnungen und Weisungen an den Arbeitnehmer und der (den) von ihm eingesetzten Arbeitskräft(en), sämtliche relevanten Rechtsvorschriften einzuhalten, wobei der Auftragnehmer und dessen Arbeitskräfte nicht verpflichtet sind, Anweisungen des Auftraggebers zu befolgen, die arbeitsrechtlichen Vorschriften widersprechen.
16. Einsatzort
Der Einsatzort wird zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber einvernehmlich bestimmt.
17. Kündigung
Eine gegenständliche Vereinbarung kann sowohl von Select, als auch vom Vertragspartner unter Einhaltung einer 14 tätigen Kündigungsfrist schriftlich aufgekündigt werden.
18. Datenschutz
Der Kunde willigt in die elektronische Speicherung und Verarbeitung seiner Daten durch Select im Rahmen der Zwecke des Vertragsverhältnisses ein.

Sie können unsere AGB's auch als PDF downloaden.